-NEU- Anschaffung eines speziellen Prüfstands zur Prüfung des Brandverhaltens nach EN 16733:-07
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An Bauprodukte, die bauordnungsrechtlich die Anforderungen nichtbrennbar bzw. schwerentflammbar erfüllen müssen, werden zusätzliche Anforderungen an das Glimmverhalten gestellt.
Für Bauprodukte mit einem nationalen Verwendbarkeitsnachweis ist das Glimmverhalten im Rahmen der Baustoffklassifizierung nach DIN 4102-1 automatisch nachgewiesen.
Unterliegt ein Bauprodukt jedoch dem Anwendungsbereich einer europäisch harmonisierten Produktnorm, erfolgt die Klassifizierung des Brandverhaltens nach europäischem System auf Grundlage der EN 13501-1. So beispielsweise bei werkmäßig hergestellten Wärmedämmstoffen aus Mineralwolle nach EN 14303 +A1. Darin ist jedoch das Glimmverhalten nicht berücksichtigt.
Im Rahmen der CE-Kennzeichnung und der Leistungserklärung können Hersteller keine Produkteigenschaften erklären, die über die Produktnorm hinausgehen. Um den bauordnungsrechtlichen Anforderungen der Landesbauordnungen gerecht zu werden, kann nur ein freiwilliger Nachweis Abhilfe schafften. Vom DIBt wurde dazu eine Prioritätenliste veröffentlicht. Diese Liste führt lückenhafte Produktnormen auf und offeriert Möglichkeiten für freiwillige Erklärungen. Am Beispiel des Glimmverhaltens ist ein Prüfbericht nach EN 16733 ein geeigneter Weg, die Leistung zu erklären.
Die MPA Dresden GmbH hat ihr Angebot um eine neue Prüfung erweitert. Wir haben einen speziellen Prüfstand zur Prüfung des Brandverhaltens von Bauprodukten nach der Norm DIN EN 16733-07 angeschafft.
Mit Hilfe dieses Prüfstandes können Bauprodukte auf ihre Neigung zum kontinuierlichen Schwelen geprüft werden. Die Norm EN 16733-07 bezieht sich auf Bauprodukte, die nach EN 13501-1 klassifiziert werden. Das Schwelen wird durch die Messung der Temperaturen innerhalb des vertikal angeordneten Probekörpers und durch die Beobachtung von anhaltender Flammenbildung aufgrund von Wiederentzündung nachgewiesen.
Für die freiwilligen Leistungserklärungen führen wir für unsere Kunden die erforderliche Prüfung durch. Danach erhalten Sie den als Nachweis erforderlichen Prüfbericht.