Schiffbau-IMO_Internationale Seeschifffahrtsorganisation
Der FTP‐Code ist für die Anwendung durch die Verwaltung und die fachkundige Stelle des Flaggenstaates bestimmt, wenn Produkte für den Einbau auf Schiffen, welche die Flagge des Flaggenstaates führen, in Übereinstimmung mit den Brandschutzvorschriften des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See in der jeweils gültigen Fassung zugelassen werden. Der FTP‐Code ist von den Prüflaboratorien anzuwenden, wenn Produkte nach diesem Code geprüft und bewertet werden. Anlage 1 dieses Codes zeigt die vorgeschriebenen Prüfverfahren, die beim Prüfen von Produkten als Basis für eine Zulassung (einschließlich Erneuerung einer Zulassung) mit Ausnahme der in Abschnitt 8 vorgesehenen Regelung anzuwenden sind. Die Prüfverfahren geben die Prüfmethode sowie die Anerkennungs‐und Klassifizierungskriterien vor.
Norm | Titel der Norm |
FTP- Code 2010 Anlage 1 Teil 1 |
Nichtbrennbarkeitsprüfung - Wird von einem Werkstoff gefordert, dass er nichtbrennbar ist, so ist dieses in Übereinstimmung mit diesem Teil zu ermitteln. - Besteht ein Werkstoff die Prüfung nach Abschnitt 3, so ist er als „nichtbrennbar“ einzustufen, auch wenn er aus einer Zusammensetzung aus organischen und anorganischen Bestandteilen besteht. |
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Norm | Titel der Norm |
FTP- Code 2010 Anlage 1 Teil 2 | Rauch- und Toxizitätsprüfung Wird von einem Werkstoff gefordert, dass er bei erhöhten Temperaturen keine übermäßigen Mengen von Rauch und giftigen Stoffen erzeugt oder zu giftigen Gefährdungen führt, so muss der Werkstoff die Anforderungen dieses Teils erfüllen. |
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Norm | Titel der Norm |
FTP- Code 2010 Anlage 1 Teil 5 |
Prüfung auf Oberflächen-Entflammbarkeit (Prüfung für Oberflächen-Werkstoffe und unterste Decksbeläge) - Wird von einem Produkt gefordert, dass es eine schwerentflammbare Oberflächen-Eigenschaft hat, so muss es diesem Teil entsprechen. - Wird von untersten Decksbelägen gefordert, dass sie schwerentflammbar sind, so müssen sie diesem Teil entsprechen. - Wird ein Produkt eines Oberflächen-Werkstoffes auf der Grundlage einer Prüfung eines auf einem nichtbrennbaren und nichtmetallischen Trägermaterial aufgebrachten Probekörpers zugelassen, so ist das Produkt für die Verwendung auf einem nichtbrennbaren und nichtmetallischen Trägermaterial mit einer gleichartigen oder höheren Dichte (gleichartige Dichte kann als eine Dichte definiert werden, die gleich der oder größer als 0,75 mal die während der Prüfung verwendete Dichte ist) oder mit einer größeren Dicke, wenn die Dichte mehr als 400 kg/m³ beträgt, zuzulassen. Wird ein Produkt auf der Grundlage eines erhaltenen Prüfergebnisses nach dem Aufbringen auf einem metallischen Trägermaterial (z. B. eine dünne Farbschicht oder Kunststofffolie auf Stahlplatten) zugelassen, so ist ein derartiges Produkt für die Verwendung auf einer metallischen Grundplatte mit einer gleichartigen oder höheren Dicke (gleichartige Dicke ist eine Dicke, die gleich der oder größer als 0,75 mal die während der Prüfung verwendete Dicke des metallischen Trägermaterials ist) zuzulassen. |
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Norm | Titel der Norm |
FTP- Code 2010 Anlage 1 Teil 7 |
Prüfung von senkrecht hängenden Textilien und Folien Ist für Gardinen, Vorhänge und andere hängende Textilerzeugnisse vorgeschrieben, dass sie eine Widerstandsfähigkeit gegenüber der Flammenausbreitung aufweisen, die nicht geringer ist als diejenige eines Wollstoffs mit einer Masse von 0,8 kg/m², so müssen sie diesem Teil entsprechen. |
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Norm | Titel der Norm |
FTP- Code 2010 Anlage 1 Teil 8 |
Prüfung von Polstermöbeln Ist für Polstermöbel vorgeschrieben, dass sie eine Widerstandsfähigkeit gegenüber Entzündung und Flammenausbreitung aufweisen, so müssen die Polstermöbel diesem Teil entsprechen. |
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Norm | Titel der Norm |
FTP- Code 2010 Anlage 1 Teil 9 |
Prüfung von Bettzeug Ist für Bettzeug vorgeschrieben, dass es eine Widerstandsfähigkeit gegenüber Entzündung und Flammenausbreitung aufweist, so muss das Bettzeug diesem Teil entsprechen. |
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