Aktuelles

An Bauprodukte, die bauordnungsrechtlich die Anforderungen nichtbrennbar bzw. schwerentflammbar erfüllen müssen, werden zusätzliche Anforderungen an das Glimmverhalten gestellt.

Die schnelle Bearbeitung der Prüfaufträge, die Qualität der Prüfungen ...

Keine Angst vor einem plötzlichen Klimawechsel nach der Ernennung des Erzgebirges zum Weltkulturerbe...